Externe Bestätigung der Qualität der Software
Die umfangreiche Prüfung der Software durch eine unabhängige Prüfungsgesellschaft bildet für die Hersteller einen wichtigen Baustein in der Qualitätssicherung. Die eigene Software unterzieht sich dabei einer ausführlichen Prüfung. Bei der Software für Rechnungswesen werden neben den notwendigen Verarbeitungsfunktionen (Beleg-, Journal- und Kontenfunktion) alle wichtigen Verarbeitungsregeln (wie zum Beispiel Plausibilitätskontrollen, Kontierung und Buchung, Protokollierung, Umsatzsteuerberechnung) sowie Dokumentation und Sicherheit geprüft. Wenn vom Hersteller gewünscht können auch weitere spezielle Funktionsbereiche, Module und Apps geprüft werden.
Prüfungsgrundlagen weitestgehend identisch
Die Basis für jede Prüfung bilden die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und die Handels- und steuerrechtlichen Vorschriften. Darüber hinaus kann der Hersteller zusätzlich folgenden Prüfkriterien hinzuziehen:
- Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)
- IDW Prüfungsstandards „Prüfung von Softwareprodukten“ (IDW PS 880) und „Abschlussprüfung bei Einsatz von Informationstechnologie“ (IDW PS 330)
- Stellungnahmen zur Rechnungslegung des Fachausschusses für Informationstechnologie (FAIT) des IDW „Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz von Informationstechnologie“(IDW RS FAIT1) und „Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beim Einsatz elektronischer Archivierungsverfahren“ (IDW RS FAIT 3)
Software-Testat ist nicht gleich Testat – Der Umfang der Prüfung ist entscheidend
Bei einem Software-Testat müssen grundsätzlich die Basisfunktionalitäten geprüft werden. Ihre korrekte Anwendbarkeit wird mit dem Testat bescheinigt. In vielen Testaten werden nur die oben beschriebenen Grundfunktionen betrachtet. Zusätzlich zu einzelnen Funktionalitäten lassen sich auch Dokumentationen und Sicherheit testieren. Aus dem Grund ist immer zu prüfen, welchen Umfang das Testat hat und welche Themen es abdeckt.
Das Diamant Rechnungswesen konnte im Rahmen der ganzheitlichen Prüfung alle rechtlichen Anforderungen uneingeschränkt erfüllen und erhält somit das Software-Testat durch die KPMG. Diamant Software lässt die Software über die Grundfunktionen hinaus prüfen und berücksichtigt auch spezielle Funktionsbereiche, Module und Apps. Erfolgreich testiert wurden in der aktuellen Prüfung die Revisonssichere Ablage und die Integration über Webservices.
Bewährte Grundsätze gelten auch im digitalen Zeitalter
Die GoBD ersetzten Anfang 2015 die bewährten Grundsätze der alten GoBS und GDPdU. Die Überarbeitung war aufgrund der technischen Entwicklungen (zum Beispiel PDF-Rechnungen, Scannen, digitale Archivierung und der Zunahme von Cloud-Technologien) längst überfällig. Durch die Anpassung der bewährten Grundsätze wurden diese in Form der GoBD in das digitale Zeitalter überführt. Da das Testat des Diamant 2020 Rechnungswesen+Controlling und des Diamant/3 Rechnungswesen die Erfüllung der Kriterien der GoBD bestätigt, sind die Anwender für den Weg in das digitale Zeitalter gewappnet.
Studie 2024
Der ehrliche Blick in die kaufmännische Abteilung
Die Realität zeigt, dass die kaufmännischen Abteilungen sich in einer digitalen Grauzone bewegen. Dies regt mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen zum Nachdenken an.
Machen Sie den Check: Wo stehen Sie mit Ihrem Unternehmen?