Mehr Innovation für Krankenhäuser
Das händische Abtippen von Arztbriefen, die manuelle Dokumentation, das Versenden von Befunden per Post an Hausärzte und Fachärzte – das ist heute noch Alltag in vielen Krankenhäusern. Nicht selten bleiben dabei wichtige Informationen auf der Strecke, und stets müssen Zeit- und Personalressourcen zu manuellen Dokumentationszwecken eingeplant werden.
Digitalisierung vorantreiben mit dem Krankenhauszukunftsgesetz
Das Krankenhauszukunftsgesetz, das am 29. Oktober 2020 in Kraft getreten ist, bringt die Digitalisierung in den Klinikalltag: Ein schneller, transparenter und sicherer Austausch zwischen Patienten, Ärzten und Kostenträgern – das ist das Ziel. Ein unkomplizierter Datenaustausch zwischen allen Beteiligten soll Fehler in der Behandlung reduzieren und bessere Therapiemöglichkeiten erreichen. Das Aufnahmemanagement wird digitalisiert, Patientenformulare und Gesundheitsakten werden digital bereitgestellt.
Besser reagieren, Versorgung optimieren
So sollen Aktenberge wegfallen und somit Ressourcen, Zeit und Lagerkapazitäten eingespart werden. Darüber hinaus sollen Krankenhäuser zu schnelleren Reaktionen befähigt werden, um etwa Leerstände zu verhindern und eine bessere Auslastung auch im Austausch mit anderen Häusern, zu gewährleisten. Engpässen wie etwa in Zeiten der Corona-Pandemie soll mit dem Krankenhauszukunftsgesetz gezielt entgegengewirkt werden. Zudem steigert der prognostizierte Rückgang der stationären Patientenzahlen den Handlungsbedarf. Die Anforderungen an Krankenhäuser, auf diese Entwicklungen zu reagieren und sich anzupassen, sind also hoch.
Der Bund hat mit dem Krankenhauszukunftsgesetz drei Milliarden Euro bereitgestellt. Weitere Investitionsmittel in Höhe von 1,3 Milliarden Euro sollen durch die Länder getragen werden.
Krankenhauszukunftsgesetz-Fördertatbestände erfüllen – mit der Etablierung von Softwarelösungen
Beim Krankenhauszukunftsgesetz handelt es sich um ein Investitionsprogramm, das Krankenhäuser dazu befähigen möchte, im Sinne der Krankenhauszukunftsgesetz-Förderrichtlinien die digitale Transformation voranzutreiben sowie in die IT-Sicherheit und innovative Notfallkapazitäten zu investieren.
Kliniken haben im Zuge der Verabschiedung des Krankenhauszukunftsgesetzes darum die Möglichkeit, unterschiedliche Förderungen zu beantragen, wenn die Krankenhauszukunftsgesetz-Fördertatbestände erfüllt sind.
In Bezug auf die Kernprozesse innerhalb von Kliniken sind es elf Fördertatbestände, die im Krankenhauszukunftsgesetz festgelegt sind:
1. Die Digitalisierung der Notaufnahme
2. Die Einführung von Patientenportalen, um das Aufnahme- sowie Entlassungsmanagement und das Behandlungsmanagement zu digitalisieren
3. Die Digitalisierung der Pflege- und Behandlungsdokumentation
4. Die Automatisierung klinischer Entscheidungsunterstützungssysteme
5. Die Digitalisierung des Medikationsmanagements
6. Die digitale Leistungsanforderung zur Beschleunigung klinikinterner Kommunikationsprozesse
7. Leistungsabstimmung, Cloud-Computing-Systeme: Damit von allen Standorten der Klinik auf bestimmte Daten zugegriffen werden kann und ein interdisziplinäres Arbeiten vorangetrieben wird, ist ein Datenaustausch über Cloud-Computing-Systeme unerlässlich. Die Nutzung ermöglicht eine flächendeckende und spezialisierte Versorgung und befähigt Krankenhäuser zu schnellem und bedarfsorientiertem Handeln.
8. Digitales Versorgungsnachweissystem: Um für eine optimale Auslastung zu sorgen und für einen direkten und schnellen Austausch zwischen allen Akteuren im Gesundheitswesen, lohnt sich der Aufbau eines digitalen Versorgungsnachweissystems. Es hilft dabei, freie Betten zu melden und Leerstände zu vermeiden.
9. Etablierung von Lösungen zur Ermöglichung telemedizinischer Verfahren, etwa durch robotik-basierte Anlagen
10. IT-Sicherheit: Besonders Krankenhäuser müssen eine Vielzahl sensibler Daten verarbeiten. Dem Thema Sicherheit kommt darum gerade in diesem Bereich eine elementare Rolle zu.
11. Möglichkeiten zur Anpassung von Patientenzimmern im Falle einer Epidemie
Eine wichtige Rolle in nahezu allen Bereichen spielt die IT- und Cybersicherheit der Krankenhäuser. Hier gilt es, Lösungen zu finden, die einen Schutz der Daten und einen sicheren und schnellen Austausch ermöglichen.
Krankenhauszukunftsgesetz-Antrag einreichen – das ist wichtig
Um vom Investitionsprogramm profitieren zu können, gilt es einige Aspekte zu beachten. So ist es nicht nur elementar, die Krankenhauszukunftsgesetz-Fördertatbestände zu erfüllen. Auch eine fristgemäße Einreichung der Krankenhauszukunftsgesetz-Anträge ist unumgänglich. Zudem müssen die beantragten Maßnahmen termingerecht erfüllt werden. Dokumentiert wird die Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen mittels der Analyse des digitalen Reifegrades deutscher Krankenhäuser. Diese ist bindend.
Krankenhauszukunftsgesetz als Chance
Aber kann das Krankenhauszukunftsgesetz tatsächlich zu einem Treiber der Digitalisierung in den Kliniken und zu einem Wegweiser hin zur digitalen Transformation werden? Besonders in der aktuellen Zeit zeigt sich, dass Krankenhäuser dazu gezwungen sind, sich den rasch ändernden Bedingungen anzupassen. Sofern man Digitalisierung ganzheitlich denkt, kommen zahlreiche Prozesse zum Vorschein, die zum einen natürlich unmittelbar den Patienten im Fokus sehen, zum anderen aber auch die administrativen Tätigkeiten eines Klinikums betreffen. Durch das KHZG haben die Häuser nun endlich eine Chance, die Strukturen in den Organisationen vollumfänglich zu optimieren.
Anstoß zur digitalen Transformation
Das Thema Digitalisierung ist ein Thema, das Kliniken angehen sollten, wenn sie zukunftsfähig agieren wollen. Das Krankenhauszukunftsgesetz ist ein Anstoß durch den Gesetzgeber. Um nachhaltig profitieren zu können, sind zunächst Investitionen in geeignete Softwarelösungen notwendig. Prozesse können dadurch nicht nur vereinfacht werden, sondern unterstützen die Mitarbeiter bereits heute mithilfe von Komponenten der künstlichen Intelligenz und Automatisierung. Routinetätigkeiten laufen komplett autark ab, sodass eine deutliche Entlastung des Personals erwartet werden kann. Nichts desto trotz sind entsprechende Schulungen von Mitarbeitern notwendig, um sie zu einem effizienten Umgang mit den neuen Möglichkeiten zu befähigen.
Auch die Auseinandersetzung mit den Krankenhauszukunftsgesetz-Fördertatbeständen, dem Krankenhauszukunftsgesetz-Antrag und den Krankenhauszukunftsgesetz-Förderrichtlinien bündelt zunächst Ressourcen. Allerdings können sich diese zeitlichen Investitionen schnell rentieren, sodass dem Update der Krankenhäuser hin zu zukunftsfähigen und profitablen Organisationen nichts im Wege steht.