Was ist ESG-Reporting?
Die Bedeutung von Nachhaltigkeit am Markt und in der Gesellschaft wächst. Das Thema ist in aller Munde und beschäftigt Verantwortliche in Politik und Wirtschaft. Auch für die Stakeholder von Unternehmen spielen nicht-finanzielle Aspekte wie Umweltschutz, soziale Verantwortung und Corporate Governance, eine zunehmend wichtige Rolle. Beispielsweise wenn es um Kapitalinvestitionen, Kaufentscheidungen oder die Wahl des Arbeitgebers geht. Um Investoren, Kunden und Mitarbeitenden eine möglichst transparente Entscheidungsgrundlage zu bieten, ist im Januar 2023 die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) der EU in Kraft getreten. Diese neue Verordnung verpflichtet Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen dazu, ab 2025 ein sogenanntes ESG-Reporting zu veröffentlichen.
Was bedeutet die Abkürzung „ESG“?
Die Abkürzung „ESG“ steht für:
- Environmental (Umwelt)
- Social (Soziales)
- Governance (Unternehmensführung)
Sie zeigt, dass ESG deutlich mehr umfasst als rein ökologische Aspekte. Bei ESG geht es vielmehr um einen transparenten Rundumblick, welche Auswirkungen ein Unternehmen auf die Bereiche Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung hat. Dies gilt es im ESG-Reporting als Teil der Nachhaltigkeitsberichterstattung offen zu legen und die unternehmerische Leistung dahingehend zu messen und zu bewerten.
Für wen ist das ESG-Reporting Pflicht?
Die Pflicht zur jährlichen Erstellung und Veröffentlichung eines ESG-Reportings besteht für Unternehmen, die mindestens zwei der drei nachfolgend genannten Kriterien erfüllen:
- > 250 Mitarbeitende
- > 50 Mio. € Jahresumsatz
- > 25 Mio. € Bilanzsumme
Unter Berücksichtigung dieser Kriterien wird der Großteil aller mittelständischen Unternehmen in Deutschland ab 2025 in die Pflicht genommen. Für Unternehmen mit abweichenden Wirtschaftsjahren verschiebt sich der Termin nach hinten, sodass dann z. B. das Wirtschaftsjahr 2025/2026 berichtet werden muss. Zudem werden durch die Lieferkette bedingt auch Unternehmen, die dieser gesetzlichen Pflicht nicht unterliegen, verstärkt ESG-Daten sammeln und offen legen müssen, um diese an berichtspflichtige Partner, Dienstleister und Kunden weitergeben zu können.
ESG-Reporting und die Bedeutung für den kaufmännischen Bereich
Die Erstellung von Nachhaltigkeitsreportings ist in Unternehmen längst keine Frage mehr des „ob“, sondern des „wann“ und „wie“. Durch die neue ESG-Reportingpflicht gewinnt das Thema weiter an Bedeutung und dies nicht nur für Nachhaltigkeitsbeauftragte, sondern auch für die Verantwortlichen im kaufmännischen Bereich. Dies zeigt auch eine aktuelle Studie zur digitalen Transformation kaufmännischer Abteilungen in Deutschland. Demnach sehen 53,4 Prozent aller Befragten zukünftig mehr Fokus auf dem Thema Nachhaltigkeit.
Das ESG-Reporting entwickelt sich zum zentralen Bestandteil einer nachhaltigen Unternehmensführung. Die Berichterstattung erfolgt auf gleicher Höhe wie die Finanzberichterstattung im Lagebericht des Jahresabschlusses und wird ebenso durch die Wirtschaftsprüfung testiert. Für den kaufmännischen Bereich heißt das, dass sich dieser neben finanziellen Aspekten zunehmend auch mit der Integration von ESG-Daten in Analysen und Berichten auseinandersetzen muss. Dass der kaufmännische Bereich schon jetzt stark in die Nachhaltigkeitsberichterstattung involviert ist (48 %) und teilweise sogar bereits die zentrale Verantwortung für das Thema trägt (29 %), belegt auch eine aktuelle Studie der KPMG, wie die nachstehende Abbildung zeigt.
ESG-Reporting Standards – Welche Anforderungen gibt es?
ESG-Reportings beinhalten quantitative und qualitative Informationen, wie sich die Aktivitäten eines Unternehmens auf die Umwelt, die Gesellschaft und die Mitarbeiterschaft auswirken. Für die Umsetzung und inhaltliche Aufbereitung stellt die CSRD-Richtlinie der EU klare Anforderungen. Unternehmen müssen bei der Erstellung fest definierte Standards, sogenannte ESRS (European Sustainability Reporting Standards), erfüllen. Insgesamt umfassen die ESRS ca. 1.200 Datenpunkte. Diese müssen nicht alle und in gleicher Art und Weise berichtet werden. Welche Datenpunkte der ESRS für die Nachhaltigkeitsberichterstattung verbindlich sind, muss durch individuelle Wesentlichkeitsanalysen und die Bestimmung der wesentlichen Handlungsfelder berichtspflichtiger Unternehmen festgestellt werden.
ESG-Reporting Software – Unterstützung für die Berichterstattung
Die gesetzlichen Anforderungen und die Berichterstattung rund um ESG sind komplex. Unterstützung erhalten Nachhaltigkeitsbeauftragte und kaufmännische Verantwortliche durch Softwarelösungen. Anbieter, wie z. B. Cubemos, haben sich auf das Thema ESG-Reporting spezialisiert. Sie bieten nicht nur ESG-Software für ein ganzheitliches Nachhaltigkeitsmanagement inkl. Berichtserstellung an, sondern unterstützen Unternehmen als Experten auf diesem Gebiet auch mit umfassenden Beratungsleistungen.
Die Rechnungswesen- und Controllingsoftware leistet im ESG-Kontext Unterstützung als wichtige Datenquelle. Beispielsweise können mit dem Diamant/4 Rechnungswesen nicht nur die Berichtspflicht festgestellt werden, sondern mandantenübergreifend auch ESG-relevante Daten bereitgestellt werden. Zum einen gilt dies natürlich für alle typischen Kennzahlen wie die Bilanz- und GuV-Positionen. Zum anderen aber auch für gebuchte bzw. miterfasste Mengenangaben aus der Kostenrechnung, wie z. B. für die Kategorie „Environment“ Angaben zum Benzinverbrauch in Litern und die gefahrenen Kilometer von Firmenwagen und LKWs sowie kWh- und Kubikmeter-Angaben für den Strom- bzw. Wasserverbrauch. Diese Daten sind in der Software zum Teil bereits heute schon vorhanden und können in Zukunft einfach „miterfasst“ werden. Neben der reinen Datenerfassung und -bereitstellung ermöglicht dies somit nicht nur die Nutzung im Rahmen von ESG-Reportings zur Erfüllung der Berichterstattungspflicht, sondern bietet zugleich auch umfassende Analysemöglichkeiten, die ein (pro)aktives Nachhaltigkeitsmanagement fördern.
ESG als Chance: Der kaufmännische Bereich im Wandel
Die aktuelle Studie von Diamant Software „Der ehrliche Blick in die kaufmännische Abteilung“ macht deutlich, dass 36,6 Prozent in den Bereichen Nachhaltigkeit und Ethik die größten Chancen des digitalen Wandels für den kaufmännischen Bereich sehen. Dieser entwickelt sich zunehmend zu einem starken Partner für ein sozial-, umweltbewusstes und verantwortungsvolles Unternehmertum. Demnach sollte ESG nicht nur als gesetzliche Auflage und unternehmerische Pflicht erachtet werden, sondern vor allem als Chance in Zeiten der digitalen Transformation verstanden werden.
Lesen Sie mehr dazu in der aktuellen Studie „Der ehrliche Blick in die kaufmännische Abteilung. Wo stehen wir bei der digitalen Transformation der kaufmännischen Abteilungen in Deutschland?“
Studie 2024
Der ehrliche Blick in die kaufmännische Abteilung
Die Realität zeigt, dass die kaufmännischen Abteilungen sich in einer digitalen Grauzone bewegen. Dies regt mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen zum Nachdenken an.
Machen Sie den Check: Wo stehen Sie mit Ihrem Unternehmen?