Steuer 2022: Verlängerung der Corona-Hilfen
Die Pandemie bestimmt auch weiterhin den Alltag vieler Unternehmen und ihrer Beschäftigten. Der Staat reagiert auf die damit verbundenen Einbußen und verlängert die Corona-Hilfen bis Ende März 2022. Zu diesen Hilfen und Erleichterungen gehören:
- Neustarthilfe für Soloselbstständige: Einzelunternehmer können monatlich weiterhin einen direkten Zuschuss bis zu 1.500 Euro bekommen.
- Überbrückungshilfe IV: Verzeichnen Unternehmer Umsatzausfälle von 70 Prozent und darüber hinaus, werden ihnen bis zu 90 Prozent ihrer Fixkosten erstattet.
- Eigenkapitalzuschuss: Unternehmen, die von den Einschränkungen im Zuge der Pandemie besonders betroffen sind, erhalten einen vereinfachten Zugang zum Eigenkapitalzuschuss. So können sie einen Eigenkapitalzuschuss bis zu 50 Prozent erhalten.
- Kurzarbeitergeld: Besteht bei mindestens zehn Prozent der Mitarbeitenden eines Unternehmens ein Arbeitsentgeltausfall von über zehn Prozent, können Unternehmen bis Ende März 2022 ihren Anspruch auf Kurzarbeitergeld geltend machen. Nehmen die Beschäftigten in der Zeit der Kurzarbeit an einer beruflichen Weiterbildung teil, werden unter bestimmten Voraussetzungen 50 Prozent der Sozialversicherungsbeträge erstattet.
Finanzielle Anerkennung für Beschäftigte: Ohne Steuer bis März 2022
Doch wie sieht es aus, wenn es etwa um die Zahlung von Prämien geht? Denn insbesondere in unsicheren Zeiten möchten viele Unternehmen ihre Beschäftigten finanziell entlasten. Oder ihnen als Dank für ihren Einsatz, auch und gerade in der Pandemie, eine Anerkennung zukommen lassen. Hier greifen die neuen Steuer-Regeln. So können Unternehmen, die ihren Beschäftigten eine Corona-Prämie auszahlen, dies bis zum 31. März 2022 steuerfrei tun, wenn die Prämie nicht über 1.500 Euro liegt.
Verlängerung der Homeoffice-Pauschale
Abstandhalten ist nach wie vor das Gebot der Stunde. Daher gehen viele Unternehmen in die Homeoffice-Verlängerung. Weil von diesen Regelungen zahlreiche Beschäftigte betroffen sind, wird auch die Homeoffice-Pauschale bis Ende 2022 verlängert. Mitarbeiter im Homeoffice können in ihrer Steuer-Erklärung 2022 in Anlage N bei den Werbungskosten demnach fünf Euro pro Tag ansetzen, maximal jedoch 600 Euro jährlich. Unternehmer können diese ihrerseits als gewinnmindernde Betriebsausgaben in ihrer Steuererklärung berücksichtigen.
Investitionen schieben – mehr Zeit durch Änderungen in der Steuer 2022
In neue Anschaffungen investieren und Ausgaben tätigen – besonders vor dem Hintergrund massiver finanzieller Einbußen und Umsatzausfälle stellt dieser Punkt Unternehmen oftmals vor große Herausforderungen. Können Investitionen aufgrund finanzieller Engpässe nicht getätigt werden, hatten Unternehmer vielfach das Nachsehen. Denn nach Ablauf der Drei-Jahres-Frist mussten sie oftmals mit einer rückwirkenden Abwicklung des Investitionsabzugsbetrages rechnen. Bis Ende 2021 war daher schon einmal eine Verlängerung beschlossen worden. Mit den neuen Änderungen der Steuer in 2022 wurde diese Frist nun bis Ende 2022 verlängert, sodass Unternehmen mehr Zeit für geplante Investitionen bekommen.
Neue Bemessung: Die Grundsteuerreform 2022
Für Grundbesitzer und Eigentümer ist zum 1. Januar 2022 die Feststellung der neuen Grundsteuer in Kraft getreten. Die Höhe der Grundsteuer ist abhängig vom Wert der jeweiligen Gebäude und Grundstücke. Sie ist einmal jährlich von Grundstückseigentümern zu zahlen. Aufgrund der Uneinheitlichkeit der Besteuerung soll nun eine Neubewertung der Grundstücke stattfinden. Grundbesitzende sollen hierzu eine sogenannte „Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte“ abgeben. Zu dieser werden sie voraussichtlich Ende März 2022 aufgefordert werden.
Erhöhung des Grundfreibetrages
Zur Abmilderung der sogenannten kalten Progression, also der im Vergleich zum Gehalt prozentual schneller steigenden Steuerbelastung, wird der Grundfreibetrag, der Teil des Gehaltes, der nicht besteuert wird, ab diesem Jahr von 9.744 Euro in 2021 auf 9.984 Euro in 2022 angehoben.
Steuer 2022: Wer hinschaut, profitiert
Mit den Änderungen der Steuer in 2022 ergeben sich für Unternehmer, Soloselbstständige und Privatpersonen somit zahlreiche Neuerungen. Und auch, wenn es sicherlich an vielen Stellen einer genaueren Einarbeitung bedarf, lohnt sich ein Blick. Denn in vielerlei Hinsicht können Unternehmen wie auch Beschäftigte profitieren.