Was ist die Vorsteuerkorrektur
Als Vorsteuer wird die Umsatzsteuer bezeichnet, die einem Unternehmer beim Erwerb von Lieferungen oder sonstigen Leistungen in Rechnung gestellt wird. In Unternehmen mit steuerfreien und steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen werden viele Eingangsrechnungen zunächst mit einem vorläufigen Vorsteuerabzugsbetrag gebucht. Dies betrifft bspw. Einkäufe, die den steuerfreien oder steuerpflichtigen Ausgangssätzen nicht eindeutig zugeordnet werden können und bei denen die Höhe der abzugsfähigen Vorsteuer bei der Erfassung noch unbekannt ist. Die geleistete Vorsteuer wird mit der abzuführenden Umsatzsteuer verrechnet.
Sobald am Monats- oder Jahresende die tatsächliche umsatzsteuerrechtliche Behandlung bekannt ist, müssen die vorläufigen Abzugsbeträge korrigiert werden. Das bezeichnet man als Vorsteuerkorrektur.
Wer muss die Vorsteuerberichtigung anfertigen?
Prinzipiell ist jedes Unternehmen umsatzsteuerpflichtig – somit also auch vorsteuerberechtigt. Für Kleinunternehmer (weniger als 22.000€ Jahresumsatz) gilt eine gesonderte Regelung. Unternehmer mit weniger als 22.000 € Jahresumsatz können die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Sie müssen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, erhalten aber auch keine Vorsteuer.
Was sind die Probleme bei der Anfertigung
Weil die Höhe der abzugsfähigen Vorsteuer zum Zeitpunkt der Erfassung noch nicht bekannt ist, buchen Unternehmen Eingangsrechnungen teilweise mit einem vorläufigen Vorsteuerabzugsbetrag. Dies betrifft Einkäufe, die nicht eindeutig den steuerfreien oder steuerpflichtigen Ausgangsumsätze zugeordnet werden können.
Ein Beispiel: Die Küche eines Altenheims kauft Lebensmittel ein. Diese Lebensmittel werden für die Zubereitung von Speisen, für die dort wohnenden Senioren verwendet (steuerfreie Ausgangsumsätze). Zusätzlich wird die Kantine des benachbarten Industrieunternehmens mit Gerichten versorgt (steuerpflichtige Ausgangsumsätze). Die Vorsteuer darf nur anteilig im Verhältnis der steuerfreien zu den steuerpflichtigen Erlösen berücksichtigt werden.
Sobald die tatsächlich abzugsfähigen Vorsteuerbeträge ermittelt werden können, ist eine zeitnahe Korrektur zwingend erforderlich. Grundsätzlich müssen die Korrekturen im Rahmen der USt-Voranmeldungen – ggf. über berichtigte USt-VA für bereits abgegebene Monate – gemeldet werden. Unwesentliche Änderungen dürfen im Rahmen der USt-Jahreserklärung erfolgen.
Die Ermittlung und Buchung der Korrekturbeträge verursacht erheblichen manuellen Aufwand und birgt hohes Fehlerpotential. Ein paar Beispiele:
- Sind alle betroffenen Buchungen verlässlich identifiziert?
- Die Korrektur muss (ggf. pro Buchung) errechnet werden. Sind die Buchungen fehlerfrei?
- Der Korrekturbetrag muss dem jeweiligen Aufwandskonto gutgeschrieben bzw. belastet werden. Ist das im Massengeschäft machbar und möglich? (Ansonsten hat dies Auswirkungen auf die BWA)
- Die Korrektur muss auch mit Kostenrechnungsdimensionen erfolgen, sonst lassen sich keine aussagekräftigen Kostenrechnungsberichte erstellen.
Unser Fazit: Vorsteuerkorrektur bedarf sehr viel Aufwand, wenn Sie alles nachweisbar machen möchten. Falls Sie dies nicht tun, gibt es Probleme bei der nächsten Betriebsprüfung.
Die Lösung: Die automatische Vorsteuerkorrektur von Diamant Software
Mit dem Modul Vorsteuerkorrektur können Sie die vorläufigen Vorsteuerabzugsbeträge korrigieren, sobald die endgültigen Prozentsätze feststehen.
Bestimmen Sie für jeden Korrekturlauf die folgenden Parameter:
- In welchem Zeitraum sollen die ermittelten Korrekturbuchungen gebucht werden?
- Welche Buchungen sollen korrigiert werden? Sie können die Buchungen über die verwendeten Steuerschlüssel und zusätzlich über Kostenstellen identifizieren bzw. eingrenzen.
- Auf welchen abzugsfähigen Prozentsatz soll korrigiert werden?
Der Vorsteuerkorrektur-Lauf mit Diamant Software:
- Anhand der angegeben Parameter werden die Vorsteuerkorrekturen automatisch ermittelt und gebucht.
- Der Korrekturlauf vergleicht für jede zu betrachtende Buchung die bereits berücksichtigte (vorläufige) Vorsteuer mit der korrekten Vorsteuer.
- Die Korrekturbeträge werden nicht einzeln pro Buchung, sondern intelligent zusammengefasst.
- Die Korrekturbuchungen erfolgen mit allen kostenrechnungsrelevanten Infos, sodass die betriebswirtschaftlichen Auswertungen nebst Kostenrechnungs-Berichten aussagekräftig sind.
- Die Vorsteuerkorrekturen fließen automatisch in die USt-Voranmeldung der gewählten Buchungsperiode ein.
- Ein detailliertes Protokoll weist die Zusammensetzung der Korrekturen centgenau und pro Buchung nach.
Für wen lohnt sich die Lösung?
Das Modul Vorsteuerkorrektur lohnt sich für Unternehmen und Organisationen aus den Branchen:
- Gesundheit und Soziales
- Bildung (Schulen und Studierendenwerke)
- Kultur / Sport / Unterhaltung
- Non-Profit-Organisationen
- Verbände
- Forschung und Entwicklung
- Energie- / Gas- Wasserversorgung
- Grundstücks- und Wohnungswesen
- Industrie- und Handelskammer
- Öffentliche Verwaltung
Automatische Vorsteuerkorrektur
Der Prozess zur Vorsteuerkorrektur sorgt jedes Jahr für hohen Leidensdruck bei Unternehmen mit Mischumsätzen. Mit der automatischen Vorsteuerkorrektur in Diamant/4 gehört dies ab sofort der Vergangenheit an.